Beitragsordnung ab 01.01.2022


Mitgliederbeiträge


Aktive Mitglieder

Kinder bis 12. Lebensjahr (ohne aktive Elternmitgliedschaft)    20,00 EUR 
Kinder vom 12. bis 16. Lebensjahr (ohne aktive Elternmitgliedschaft)   28,00 EUR
Jugendliche vom 16. bis 18. Lebensjahr (ohne aktive Elternmitgliedschaft)   56,00 EUR
StudentInnen/Azubi vom 18. bis 27. Lebensjahr   60,00 EUR
   
Erwachsene  120,00 EUR
Zweit-Mitgliedschaft*   70,00 EUR
Familienmitglieder:  

     - Ehegatte/in / Lebensgefährte/in

  60,00 EUR

     - Kinder bis 16. Lebensjahr 

  beitragsfrei

     - Kinder vom 16. bis 18. Lebensjahr 

  56,00 EUR

 

 

Passive Mitglieder 

  23,00 EUR

 

 

Ehrenmitglieder

 beitragsfrei
 
*Ein Mitglied eines anderen Tennis-Vereins, dort Voll-Mitglied, kann in unserem Verein die Zweit-Mitgliedschaft beantragen. Diese ist jährlich unter folgenden Bedingungen zu erwerben:

Zu Beginn eines jeden Beitragsjahres muss die Voll-Mitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.01. durch eine bezahlte Beitragsrechnung oder die schriftliche Bestätigung des Tennis-Vereins nachgewiesen werden. Andernfalls erlischt die Zweit-Mitgliedschaft im TCW. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Zweit-Mitgliedschaft einer Person trifft der Gesamtvorstand.

 

Die Beiträge für das laufende Jahr sind wie unter §1 Nr. 7 der Beitragsordnung ersichtlich zum März eines jeden Jahres fällig.

 

 

Aufnahmegebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

 

Arbeitsstundenregelung

Pro Kalenderjahr sind Arbeitsstunden wie folgt zu leisten:

  • Ordentliche und außerordentliche Mitglieder, die zum 01. Januar eines Beitragsjahres mindestens 16 Jahre alt sind, müssen 10 Arbeitsstunden leisten.
  • Ordentliche Mitglieder, die mittels einer Zweitmitgliedschaft Mitglieder des TCW sind, müssen 5 Arbeitsstunden leisten.
  • Bei Eintritt nach dem 31. Juli sind durch alle Mitglieder ab 16 Jahren noch 4 Arbeitsstunden zu leisten.
  • Um die Ableistung der angebotenen Arbeitsmöglichkeiten und die Registrierung der geleisteten Arbeitsstunden muss sich jedes Mitglied selbst kümmern. Die entsprechenden Informationen auf der Website sowie Aushänge am Clubhaus sind zu beachten.
  • Stichtag für zu leistende Arbeitsstunden ist der 31. Dezember des Beitragsjahres.
  • Geleistete Arbeitsstunden sind nicht übertragbar.

Ersatzweise können die nicht geleisteten Arbeitsstunden mit je 10,00 € ausgeglichen werden. Die Abrechnung erfolgt zeitnah zu der Beitragsrechnung im Folgejahr.

 

 

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Die Beitragsordnung ab 01.01.2022
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Die Beitrittserklärung mit Gebühren ab 01.01.2022
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